Was eine Risikolebensversicherung absichert

Eine Risikolebensversicherung ist gerade für Familien mit Kindern sehr sinnvoll. Denn gerade für Personen, die im Todesfall eine Familie hinterlassen, hat die Risikolebensversicherung eine wichtige Bedeutung. Sie leistet im Todesfall und sichert so die Bezugsberechtigten ab.

Die Risikolebensversicherung ist keine Versicherung bei der man Kapital ansparen kann, sondern sie deckt nur den Todesfall während der Vertragslaufzeit des Versicherungsnehmers ab. Das unterscheidet sie von der Kapitallebensversicherung. Wer eine Risikolebensversicherung abschließt, sollte einige wichtige Punkte beachten.

Man sollte die aktuelle und die zukünftige Situation des eigenen Lebens berücksichtigen, da hiervon die vereinbarte Versicherungssumme und die Laufzeit abhängig ist. Ebenso mit in die Kalkulation sollte das Alter des Versicherungs­nehmers und der Hinterbliebenen mit einbezogen werden. Auch andere Versorgungsleistungen und bestehende Versicherungen sollten in die Entscheidung mit einbezogen werden.

Die Absicherung einer Finanzierung

Auch wer ein Eigenheim besitzt, sollte sich Gedanken über eine Risikolebensversicherung machen, da diese nicht nur die Hinterbliebenen absichert, sondern auch für die Sicherung bestehender Darlehen genutzt werden kann. Manche Versicherungsunternehmen bieten die Möglichkeit, die Risikolebensversicherung mit einem so genannten Umwandlungsrecht abzuschließen. Dadurch kann die Risikolebensversicherung ohne eine Gesundheitsprüfung in eine Kapitallebensversicherung umgewandelt werden.

Die Beiträge in die Risikolebensversicherung errechnen sich anhand des Eintrittsalters des Versicherungsnehmers, seines Geschlechtes, seines Gesundheitszustandes und der Versicherungssumme, die im Todesfall durch die Versicherung geleistet werden soll. Bestimmte Berufssparten oder Hobbys können Zuschläge zu der Risikolebensversicherung erforderlich machen.

Die verschiedenen Risikolebensversicherungen

Die Risikolebensversicherung gibt mit verschiedenen Unterscheidungs­merkmalen wie den gleich bleibenden oder fallenden Versicherungssummen.

Die Risikolebensversicherung mit fallender Summe wird für die Sicherung von Darlehen verwendet, bei der eine konstante Tilgungen vorliegt. Hier fallen die Versicherungssummen im Laufe der Jahre, und zwar in dem Umfang, wie auch das Darlehen abgezahlt wird. Diese Risikolebensversicherung wird deshalb auch als Restschuldversicherung bezeichnet.

Gewährt eine Bank ein Darlehen für ein Haus, so wird meist eine Risikolebens­versicherung verlangt, damit der Kreditgeber abgesichert ist.

Ein Sonderfall der Risikolebensversicherung ist die verbundene Lebensversicherung. Hier existieren meist zwei oder mehrere versicherte Personen. Die Versicherung leistet in dem Moment, wenn einer der beiden Versicherungsnehmer als erstes verstirbt. Der Vorteil der verbundenen Lebensversicherung ist der, dass zwei voneinander abhängige Personen sich gegenseitig absichern können.

Betriebliche Haftpflichtversicherung – notwendiger Schutz für Betriebe und Unternehmer?

Jeder Unternehmer unterliegt bei der Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit einem besonderen Risiko, denn jede Person kann Schäden bei Dritten oder an deren Eigentum verursachen und muss für solche Schäden voll haften.

Auch für Schäden, die seine Mitarbeiter während ihrer Arbeit verursacht haben, muss der Unternehmer haften. Deshalb lohnt sich die Absicherung mit einer Betriebshaftpflichtversicherung.

Die Absicherung von Schadenersatzansprüchen

Schäden können immer entstehen und unterschiedliche Schadensersatzansprüche zur Folge haben. Der am gefliesten Firmenempfang ausgerutschte Vertreter und die beim Firmenumzug beschädigte Werkhalle sind gleichfalls häufige und praxisnahe Schadensbeispiele.

Ebenso wie das vom Zwischenhersteller gelieferte Werkstück, das wegen dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft vom Endproduzenten nicht weiterverarbeitet werden kann oder durch dessen Verarbeitung ein fehlerhaftes Endprodukt erzeugt wurde. Für den voll haftenden Firmeninhaber bedeuten derartige Verfehlungen gegebenenfalls Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, verbunden mit zum Teil sehr hohen Schadensersatzforderungen.

Die betriebliche Haftpflicht bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von Regressansprüchen Dritter.  Dabei werden Schäden, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit entstanden sind, durch die Betriebshaftpflichversicherung abgesichert.

Da die Gefahr einer Schädigung Dritter und hieraus folgender Haftungsansprüche für jeden Betrieb und jedes Gewerbe besteht, ist die Absicherung dieses Risikos mit einer Betriebshaftpflicht empfohlen. Darüber hinaus gibt es für einige Berufsgruppen die Pflicht, sich über entsprechende Policen gegen bestimmte Schadensersatzansprüche Dritter abzusichern. Mit einem Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich hier auf dieser Webseite kann man die günstigsten Tarife finden und sich umfassend absichern.

Was ist mit der Betrieblichen Haftpflichtversicherung versicherbar?

Je nach Art und Umfang der Versicherungspolice kann sich die Betriebliche Haftpflichtversicherung auf Personenschäden, Sachschäden sowie infolgedessen entstandener Vermögensschäden sowie auf reine Vermögensschäden beziehen. Relevant ist, dass dritte Personen, deren Sachen oder Vermögen im Zuge der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit geschädigt wurden und der Unternehmer hierfür haftbar gemacht werden kann.

Die unternehmerische Tätigkeit sowie die Ausführung und Größe eines Betriebes sind für einen ausreichenden und vor allen Dingen für einen zweckmäßigen Versicherungsschutz von Bedeutung. Firmen, die Zwischenprodukte herstellen und anderen Unternehmen zur Weiterverarbeitung liefern, sollten zum Beispiel die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung in Betracht ziehen.

Betriebe, die Endprodukte für Endkunden fertigen, benötigen einen solchen Versicherungsvertrag für gewöhnlich nicht, unterliegen aber möglicherweise anderen Haftungsrisiken. Wichtig ist dabei, welches Risiko der Betrieb individuell in sich birgt und welche Schadensfälle eintreten können . Mehr Informationen über die Absicherungsmöglichkeiten mit einer Produkthaftpflichtversicherung kann man hier auf dieser Webseite erhalten: betriebshaftpflicht-betriebshaftpflichtversicherung.de/produkthaftpflichtversicherung

Gemäß den denkbaren Schadensfällen eines Unternehmens und den sich unter Umständen hieraus ergebenden Schadenersatzforderungen sind daneben die Deckungssummen der Betrieblichen Haftpflichtversicherung zu wählen. Die Deckungssummen entsprechen der Höchstleistung der Versicherungsgesellschaft bei berechtigtem Forderungsanspruch und sollten daher genau bedacht werden.

Kreditkarten für Studenten

Die Ausgabe von Kreditkarten setzt für die heraufgebende Bank oder für das Kreditkartenunternehmen ein Mindestmaß an Kreditwürdigkeit voraus, da die Summe aller Zahlungen, welche mit der Kreditkarte geleistet werden, durch das Institut vorfinanziert wird. Erst nach Ablauf der vereinbarten Frist von 4 bis 6 Wochen wird das Referenzkonto des Kreditkartenkunden belastet.

Das Problem bei Studenten

Studenten verfügen in aller Regel über kein eigenes Einkommen. Entweder werden sie noch von den Eltern finanziert oder sie beziehen Bafög, welches meist auch nach Abschluss des Studiums wieder zurückgezahlt werden muss. Dies ist alles auf den ersten Blick nicht besonders kreditwürdig. Andererseits haben Studenten durchaus das Potential, interessante Kunden für die Kreditkartenunternehmen zu werden, da eine erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung die Chancen auf eine lukrative Position in der Arbeitswelt erheblich verbessert.

Mit der Vergabe von Kreditkarten an Studenten wollen die Kreditkartenunternehmen also frühzeitig eine Kundenbindung bei potentiell interessanten Klienten aufbauen. Eine Vorauswahl hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit einer späteren Karriere lässt sich hierbei über die gewählten Fachbereiche treffen: Kreditkartenunternehmen bevorzugen anscheinend Studenten der Rechts- und Ingenieurwissenschaften oder der Betriebswirtschaftslehre gegenüber den Studenten der katholischen Theologie oder Sozialpädagogik.

Für die Kreditinstitute bleibt es nichtsdestotrotz ein Risiko, den Kreditkonsum mittelloser Studenten zu finanzieren. Die Vergabe von Kreditkarten ist in diesem Fall ein Balanceakt zwischen der frühen Kundenbindung von potentiellen Karrieren einerseits und dem Verlust verliehener Mittel andererseits. Um diesen Spagat zu entspannen, hat die Kreditwirtschaft sogenannte Einsteiger-Kreditkarten entwickelt: Hierzu gehören die Chargecard, die Debit Card und die Prepaid Card.

Was bei der Chargecard zu beachten ist

Die Chargecard ist nach außen hin eine normale Kreditkarte und mit allen Funktionen ausgestattet, welche eine Kreditkarte im Zahlungsverkehr interessant machen. Mit einer Chargecard kann sowohl international, als auch online gezahlt werden. Allerdings ist die Chargecard laut monetaro.de direkt mit einem Girokonto bei dem heraufgebenden Institut verbunden.

Der Dispositionsrahmen des Girokontos ist mit dem Kreditkartenlimit identisch, so dass kein zusätzlicher Kredit gewährt wird. In aller Regel wird das Girokonto einmal monatlich mit dem Saldo der Chargecard belastet. Ist der Kreditrahmen des Girokontos erschöpft, wird automatisch auch die Kreditkarte gesperrt.

Eine Debit Card besetzt ebenfalls alle Zahlungsverkehrsfunktionen einer Kreditkarte. Allerdings wird kein Kredit im engeren Sinne gewährt, da unmittelbar nach Inanspruchnahme der Debit Card das Referenzkonto belastet wird. Das Risiko eines Zahlungsausfalls beschränkt sich also auf die Höhe genau einer Transaktion, wobei diese auch in ihrer Höhe über den systemimmanenten Code beschränkt ist.

Eine Prepaid Card muss vor ihrer Nutzung mit Guthaben aufgefüllt werden. Im Hintergrund dieser Karte befindet sich also ein Girokonto, welches auf Guthabenbasis geführt wird. Ist dieses Guthaben erschöpft, muss erst ein neuer Geldbetrag überweisen werden, bevor die Karte wieder nutzbar ist.

Nach außen hin und für den Zahlungsverkehr trägt die Prepaid Card alle Kennzeichen einer normalen Kreditkarte. Die Prepaid Card hat aber gar nichts mehr mit einer Kreditvergabe zu tun und jegliche Verschuldungsgefahr ist hier ausgeschlossen.

Start des Blogs

Heute startet der Blog zu den Themen der Finanzen, Versicherungen und Wirtschaft. Hier werden im Laufe der Zeit nach und nach Beiträge zu den genannten Themenbereichen entstehen.