Betriebliche Haftpflichtversicherung – notwendiger Schutz für Betriebe und Unternehmer?

Jeder Unternehmer unterliegt bei der Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit einem besonderen Risiko, denn jede Person kann Schäden bei Dritten oder an deren Eigentum verursachen und muss für solche Schäden voll haften.

Auch für Schäden, die seine Mitarbeiter während ihrer Arbeit verursacht haben, muss der Unternehmer haften. Deshalb lohnt sich die Absicherung mit einer Betriebshaftpflichtversicherung.

Die Absicherung von Schadenersatzansprüchen

Schäden können immer entstehen und unterschiedliche Schadensersatzansprüche zur Folge haben. Der am gefliesten Firmenempfang ausgerutschte Vertreter und die beim Firmenumzug beschädigte Werkhalle sind gleichfalls häufige und praxisnahe Schadensbeispiele.

Ebenso wie das vom Zwischenhersteller gelieferte Werkstück, das wegen dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft vom Endproduzenten nicht weiterverarbeitet werden kann oder durch dessen Verarbeitung ein fehlerhaftes Endprodukt erzeugt wurde. Für den voll haftenden Firmeninhaber bedeuten derartige Verfehlungen gegebenenfalls Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, verbunden mit zum Teil sehr hohen Schadensersatzforderungen.

Die betriebliche Haftpflicht bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von Regressansprüchen Dritter.  Dabei werden Schäden, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit entstanden sind, durch die Betriebshaftpflichversicherung abgesichert.

Da die Gefahr einer Schädigung Dritter und hieraus folgender Haftungsansprüche für jeden Betrieb und jedes Gewerbe besteht, ist die Absicherung dieses Risikos mit einer Betriebshaftpflicht empfohlen. Darüber hinaus gibt es für einige Berufsgruppen die Pflicht, sich über entsprechende Policen gegen bestimmte Schadensersatzansprüche Dritter abzusichern. Mit einem Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich hier auf dieser Webseite kann man die günstigsten Tarife finden und sich umfassend absichern.

Was ist mit der Betrieblichen Haftpflichtversicherung versicherbar?

Je nach Art und Umfang der Versicherungspolice kann sich die Betriebliche Haftpflichtversicherung auf Personenschäden, Sachschäden sowie infolgedessen entstandener Vermögensschäden sowie auf reine Vermögensschäden beziehen. Relevant ist, dass dritte Personen, deren Sachen oder Vermögen im Zuge der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit geschädigt wurden und der Unternehmer hierfür haftbar gemacht werden kann.

Die unternehmerische Tätigkeit sowie die Ausführung und Größe eines Betriebes sind für einen ausreichenden und vor allen Dingen für einen zweckmäßigen Versicherungsschutz von Bedeutung. Firmen, die Zwischenprodukte herstellen und anderen Unternehmen zur Weiterverarbeitung liefern, sollten zum Beispiel die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung in Betracht ziehen.

Betriebe, die Endprodukte für Endkunden fertigen, benötigen einen solchen Versicherungsvertrag für gewöhnlich nicht, unterliegen aber möglicherweise anderen Haftungsrisiken. Wichtig ist dabei, welches Risiko der Betrieb individuell in sich birgt und welche Schadensfälle eintreten können . Mehr Informationen über die Absicherungsmöglichkeiten mit einer Produkthaftpflichtversicherung kann man hier auf dieser Webseite erhalten: betriebshaftpflicht-betriebshaftpflichtversicherung.de/produkthaftpflichtversicherung

Gemäß den denkbaren Schadensfällen eines Unternehmens und den sich unter Umständen hieraus ergebenden Schadenersatzforderungen sind daneben die Deckungssummen der Betrieblichen Haftpflichtversicherung zu wählen. Die Deckungssummen entsprechen der Höchstleistung der Versicherungsgesellschaft bei berechtigtem Forderungsanspruch und sollten daher genau bedacht werden.